Richtlinien ab 1. Januar 2012
Aktualisiert am 1. Januar 2021
Den Kreuztaler Stadtpass können alle Kreuztaler Familien (Paare und Alleinerziehende) mit mindestens einem minderjährigem Kind erhalten, wenn sie über ein geringes Einkommen verfügen. Für Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres besteht ein Anspruch bei Bezug von Kindergeld.
Die Leistungsbereiche im Einzelnen:
Betreuung - Kinderbetreuung an Grundschulen und offenen Ganztagsgrundschulen sowie Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Bildung - Musikschule, Jugendkunstschule, Elternschule & Stadtbibliothek.
Freizeit - Warmwasserfreibad Buschhütten, städt. Jugendförderung, städt. Kulturveranstaltungen & Schülerfreizeitkarte.
Schülerförderung - Hausaufgabenhilfe, Lernmittel, Klassenfahrten, Tagesausflüge auch in Kindertagesstätten.
Gebühren - Kinderausweis und Beglaubigungen.
Nährere Informationen ...