Finanzielle Hilfen
Lernmittelfreiheit für Schulbücher
Schulbuchkosten
Befreiung vom Eigenanteil per Gesetz und als freiwillige Leistung der Stadt Kreuztal
Erstattung des Eigenanteils als gesetzliche Pflichtleistung
Die Kosten für Schulbücher tragen die Stadt Kreuztal zu 2/3 und die Eltern schulpflichtiger Kinder zu 1/3 (sog. Eigenanteil). Der Eigenanteil entfällt nach § 96.3 Schulgesetz NRW für Bezieher von Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII = Grundsicherung).