Rund ums Geld

Kreuztaler Stadtpass

Richtlinien - Aktualisiert am 1. November 2022

Einen Kreuztaler Stadtpass erhalten auf Antrag Familien (Paare und Alleinerziehende) mit einem Kind oder mehreren Kindern, die Arbeitslosengeld II (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder deren Familieneinkommen nachweislich die unten genannte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Für Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres besteht ein Anspruch bei Bezug von Kindergeld. 

Leistungsbereiche:

  • Gebühren → Kinderausweis und Beglaubigungen
  • Bildung → Musikschule, Jugendkunstschule, Familienbildung & Stadtbibliothek
  • Schülerförderung → Hausaufgabenhilfe, Lernmittel, Klassenfahrten, Tagesausflüge - auch in Kindertagesstätten
  • Freizeit → Warmwasserfreibad Buschhütten, städt. Jugendförderung, städt. Kulturveranstaltungen & Schülerfreizeitkarte
  • Betreuung → Kinderbetreuung an Grundschulen und offenen Ganztagsschulen sowie Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen

Ihre Ansprechpersonen für die jeweilige Antragstellung: 

Stadtpass               

Bürgeramt / Rathaus der Stadt Kreuztal
Siegener Str. 5, 57223 Kreuztal
Telefon: 02732 / 51 - 332

Zuschuss

Amt für Kinder, Jugend, Familie & Stadtteilmanagement
Siegener Str. 3, 57223 Kreuztal
Agnes Naskrent
Telefon: 02732 / 51 - 300