Rund ums Geld
Kreuztaler Stadtpass
Richtlinien - Aktualisiert am 14. Februar 2024
Einen Kreuztaler Stadtpass erhalten auf Antrag Familien (Paare und Alleinerziehende) mit einem Kind oder mehreren Kindern, die Arbeitslosengeld II (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder deren Familieneinkommen nachweislich die unten genannte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Für Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres besteht ein Anspruch bei Bezug von Kindergeld.
Leistungsbereiche:
- Gebühren → Kinderausweis und Beglaubigungen
- Bildung → Musikschule, Jugendkunstschule, Familienbildung & Stadtbibliothek
- Schülerförderung → Hausaufgabenhilfe, Lernmittel, Klassenfahrten, Tagesausflüge - auch in Kindertagesstätten
- Freizeit → Warmwasserfreibad Buschhütten, städt. Jugendförderung, städt. Kulturveranstaltungen & Schülerfreizeitkarte
- Betreuung → Kinderbetreuung an Grundschulen und offenen Ganztagsschulen sowie Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen
Ihre Ansprechpersonen für die jeweilige Antragstellung:
Stadtpass |
Bürgeramt / Rathaus der Stadt Kreuztal |
Zuschuss |
Amt für Kinder, Jugend, Familie & Stadtteilmanagement |