Rund ums Geld

Wohngeld

Wohngeld bekommen Sie entweder

  • als Mietzuschuss, wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer mieten

  • oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung besitzen. Sie bekommen den Lastenzuschuss nur, wenn Sie selbst in dem Eigenheim wohnen und dafür bezahlen. 

Ob Sie das Wohngeld bekommen, hängt von drei Bedingungen ab:

  1. Wie viele Familienmitglieder zu Ihrem Haushalt gehören,
  2. wie hoch das gesamte Einkommen dieser Familienmitglieder ist und
  3. wie hoch die Miete bzw. die Belastung durch die Eigenheim-Kosten ist, zu der Sie das Wohngeld erhalten können.

Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und zu diesen Punkten Nachweise vorlegen. Wenn Ihr monatliches Gesamteinkommen zu hoch ist, haben Sie keinen Anspruch auf das Wohngeld. Im unten stehenden Infoblatt sehen Sie, welche Grenzen es für das Gesamteinkommen gibt. Wie viel Wohngeld oder Lastenzuschuss Sie erhalten, richtet sich nach der örtlichen Mietenhöhe, der Anzahl der Familienmitglieder, der Wohnfläche und der monatlichen Belastung.

Die Erstanträge oder Anträge auf Fortsetzung der Leistung (Weiterleistungsanträge) können Sie entweder digital oder mit einem ausgefüllten Ausdruck stellen. Mit dem Internet-Wohngeldrechner NRW können Sie schnell feststellen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und direkt über diese Seite einen Online-Antrag stellen. Ihr Antrag wird über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Die Berechnung und die Antragstellung sind für jede Kommune in NRW möglich. 

Informationen finden Sie auch auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstelltung NRW:
Informationen zum Wohngeld

Die Online-Antragstellung erfolgt über diesen Link: wohngeldrechner.nrw.de
Weitere Infos: Wohngeld - Stadtverwaltung